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640.11 StV CH-TG

§ 38 Steuerverordnung (StV) - Vertretung der Ehegatten im Einspracheverfahren

Veranlagungsverfahren
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§ 38 StV · Vertretung der Ehegatten im Einspracheverfahren

1. Erscheint bei Steuerpflichtigen in ungetrennter Ehe nur ein Ehepartner zur Einspracheverhandlung, wird die vertragliche Vertretung unter Ehegatten vermutet.

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