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640.11 StV CH-TG

§ 31a Steuerverordnung (StV) - Überführung Grundstück ins Geschäftsvermögen

Steuern vom Grundeigentum
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§ 31a StV · Überführung Grundstück ins Geschäftsvermögen

1. Bei Überführungen von Grundstücken des Privatvermögens in das Geschäftsvermögen nach § 127 Abs. 2 Ziff. 3 StG gilt als massgebender Überführungswert der ortsüblich erzielbare Marktwert.

2. Der Überführungswert gemäss Abs. 1 gilt neu als Einkommenssteuerwert des überführten Grundstücks.

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