640.11
StV
CH-TG
§ 31a Steuerverordnung (StV) - Überführung Grundstück ins Geschäftsvermögen
Steuern vom Grundeigentum
§ 31a StV · Überführung Grundstück ins Geschäftsvermögen
1. Bei Überführungen von Grundstücken des Privatvermögens in das Geschäftsvermögen nach § 127 Abs. 2 Ziff. 3 StG gilt als massgebender Überführungswert der ortsüblich erzielbare Marktwert.
2. Der Überführungswert gemäss Abs. 1 gilt neu als Einkommenssteuerwert des überführten Grundstücks.