640.11
StV
CH-TG
§ 22a Steuerverordnung (StV) - Tarifmitteilung
Quellensteuer für natürliche und juristische Personen - Natürliche Personen mit steuerrechtlichem Wohnsitz oder Aufenthalt im Kanton
§ 22a StV · Tarifmitteilung
1-2
...
3. Die Steuerverwaltung teilt dem Schuldner der steuerbaren Leistung den anwendbaren Tarif mit.
4. ...