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640.11 StV CH-TG

§ 22a Steuerverordnung (StV) - Tarifmitteilung

Quellensteuer für natürliche und juristische Personen - Natürliche Personen mit steuerrechtlichem Wohnsitz oder Aufenthalt im Kanton
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§ 22a StV · Tarifmitteilung

1-2

...

3. Die Steuerverwaltung teilt dem Schuldner der steuerbaren Leistung den anwendbaren Tarif mit.

4. ...

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