Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
640.11 StV CH-TG

§ 12 Steuerverordnung (StV) - Unterstützungsabzug

Steuern der natürlichen Personen - Einkommenssteuer
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (95 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 12 StV · Unterstützungsabzug

1. Erwerbsunfähig nach § 36 Abs. 2 StG sind Personen, die zufolge Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Gesundheit nicht arbeitsfähig sind.

2. Der Steuerpflichtige kommt zur Hauptsache für den Unterhalt auf, sofern er zu mehr als 50 Prozent des betreibungsrechtlichen Existenzminimums zum Unterhalt beiträgt.

← § 11c StV Steuerverordnung (StV) - Steuerteilung im interkommunalen Verhältnis § 12a StV →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →