640.11
StV
CH-TG
§ 12 Steuerverordnung (StV) - Unterstützungsabzug
Steuern der natürlichen Personen - Einkommenssteuer
§ 12 StV · Unterstützungsabzug
1. Erwerbsunfähig nach § 36 Abs. 2 StG sind Personen, die zufolge Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Gesundheit nicht arbeitsfähig sind.
2. Der Steuerpflichtige kommt zur Hauptsache für den Unterhalt auf, sofern er zu mehr als 50 Prozent des betreibungsrechtlichen Existenzminimums zum Unterhalt beiträgt.