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640.11 StV CH-TG

§ 11 Steuerverordnung (StV) - Anlagekosten

Steuern der natürlichen Personen - Einkommenssteuer
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§ 11 StV · Anlagekosten

1. Bau- und Landkreditzinsen während der Bauphase gelten als Anlagekosten im Sinne von § 34 Abs. 1 Ziff. 3 StG.

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