640.11
StV
CH-TG
§ 1 Steuerverordnung (StV) - Steuerteilung im interkommunalen Verhältnis
Allgemeine Bestimmungen
§ 1 StV · Steuerteilung im interkommunalen Verhältnis
1. Für die Steuerteilung zwischen thurgauischen Gemeinden ist bei Selbständigerwerbenden derjenige Teil des Erwerbseinkommens in der Wohnsitzgemeinde zu versteuern, der einer angemessenen Entschädigung für die persönliche Tätigkeit entspricht.