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640.1 StG CH-TG

§ 95 Steuergesetz (StG) - Verdecktes Eigenkapital

Teil: Staatssteuern - Steuern der juristischen Personen - Kapitalsteuer - Steuerobjekt
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§ 95 StG · Verdecktes Eigenkapital

1. Zum steuerbaren Eigenkapital von Kapitalgesellschaften oder Genossenschaften gehört zusätzlich jener Teil des Fremdkapitals, dem wirtschaftlich die Bedeutung von Eigenkapital zukommt.

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