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640.1 StG CH-TG

§ 86a Steuergesetz (StG) - Veräusserung einer Mehrheitsbeteiligung an einer Immobiliengesellschaft

Teil: Staatssteuern - Steuern der juristischen Personen - Gewinnsteuer - Steuerberechnung
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§ 86a StG · Veräusserung einer Mehrheitsbeteiligung an einer Immobiliengesellschaft

1. Veräussert eine Kapitalgesellschaft oder Genossenschaft eine Beteiligung von mehr als 50 Prozent am Grund- oder Stammkapital einer Immobiliengesellschaft, unterliegt der erzielte Kapitalgewinn der ordentlichen Besteuerung. Eine Ermässigung gemäss § 86 ist ausgeschlossen.

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