640.1
StG
CH-TG
§ 86a Steuergesetz (StG) - Veräusserung einer Mehrheitsbeteiligung an einer Immobiliengesellschaft
Teil: Staatssteuern - Steuern der juristischen Personen - Gewinnsteuer - Steuerberechnung
§ 86a StG · Veräusserung einer Mehrheitsbeteiligung an einer Immobiliengesellschaft
1. Veräussert eine Kapitalgesellschaft oder Genossenschaft eine Beteiligung von mehr als 50 Prozent am Grund- oder Stammkapital einer Immobiliengesellschaft, unterliegt der erzielte Kapitalgewinn der ordentlichen Besteuerung. Eine Ermässigung gemäss § 86 ist ausgeschlossen.