640.1
StG
CH-TG
§ 54 Steuergesetz (StG) - Steuersätze, ergänzende Vermögenssteuer
Teil: Staatssteuern - Steuern der natürlichen Personen - Vermögenssteuer - Steuerberechnung
§ 54 StG · Steuersätze, ergänzende Vermögenssteuer
1. Die Vermögenssteuer beträgt 1,1 Promille des steuerbaren Vermögens.
2. ...