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640.1 StG CH-TG

§ 54 Steuergesetz (StG) - Steuersätze, ergänzende Vermögenssteuer

Teil: Staatssteuern - Steuern der natürlichen Personen - Vermögenssteuer - Steuerberechnung
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§ 54 StG · Steuersätze, ergänzende Vermögenssteuer

1. Die Vermögenssteuer beträgt 1,1 Promille des steuerbaren Vermögens.

2. ...

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