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640.1 StG CH-TG

§ 4a Steuergesetz (StG) - Schaffung von Arbeitsplätzen

Teil: Staatssteuern - Allgemeine Bestimmungen
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§ 4a StG · Schaffung von Arbeitsplätzen

1. Der Regierungsrat kann Unternehmen weitere Steuererleichterungen gewähren, wenn sie in der Regel zehn neue Arbeitsplätze schaffen. Ein Abbau von Stellen in den vorangegangenen fünf Jahren wird verrechnet.

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