640.1
StG
CH-TG
§ 230 Steuergesetz (StG) - Übergang von der Wertzerlegungs zur Präponderanzmethode
Übergangs- und Schlussbestimmungen
§ 230 StG · Übergang von der Wertzerlegungs zur Präponderanzmethode
1. Wurden auf teilweise geschäftlich und teilweise privat genutzten Vermögenswerten, die nach ihrer überwiegenden Nutzung neu ausschliesslich als Privatvermögen gelten, Abschreibungen vorgenommen, sind diese als Einkommen steuerbar.
2. Geschuldet ist eine volle Jahressteuer für das erste Kalenderjahr nach Inkrafttreten dieser Bestimmung zu dem Satz, der sich für diese Einkünfte allein ergibt. Die Sozialabzüge gemäss § 36 werden nicht gewährt.
3. Die Jahressteuer wird veranlagt. Die Fälligkeit tritt erst bei der Veräusserung der Vermögenswerte ein. Mit der Veräusserung beginnt die Bezugsverjährung.