Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
640.1 StG CH-TG

§ 230 Steuergesetz (StG) - Übergang von der Wertzerlegungs zur Präponderanzmethode

Übergangs- und Schlussbestimmungen
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (268 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 230 StG · Übergang von der Wertzerlegungs zur Präponderanzmethode

1. Wurden auf teilweise geschäftlich und teilweise privat genutzten Vermögenswerten, die nach ihrer überwiegenden Nutzung neu ausschliesslich als Privatvermögen gelten, Abschreibungen vorgenommen, sind diese als Einkommen steuerbar.

2. Geschuldet ist eine volle Jahressteuer für das erste Kalenderjahr nach Inkrafttreten dieser Bestimmung zu dem Satz, der sich für diese Einkünfte allein ergibt. Die Sozialabzüge gemäss § 36 werden nicht gewährt.

3. Die Jahressteuer wird veranlagt. Die Fälligkeit tritt erst bei der Veräusserung der Vermögenswerte ein. Mit der Veräusserung beginnt die Bezugsverjährung.

← § 229 StG Steuergesetz (StG) - Steuerarten § 231 StG →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →