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640.1 StG CH-TG

§ 223 Steuergesetz (StG) - Bestand und Umfang der Steuerpflicht

Teil: Gemeindesteuern
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§ 223 StG · Bestand und Umfang der Steuerpflicht

1. Die Entscheide für die Staatssteuer über Bestand und Umfang der Steuerpflicht sowie über die Fälligkeit der Steuern gelten auch für die Gemeindesteuern.

2. Für die Folgen des Beginns, der Änderung oder des Endes der Steuerpflicht aufgrund persönlicher und wirtschaftlicher Zugehörigkeit im interkommunalen Verhältnis kann der Regierungsrat die interkantonalen Grundsätze sinngemäss als anwendbar erklären.

3. Bei Steuerpflicht in mehreren thurgauischen Gemeinden erfolgt eine Steuerteilung, sofern die auf die Gemeinde entfallende einfache Steuer mindestens Fr. 100 beträgt.

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