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640.1 StG CH-TG

§ 218 Steuergesetz (StG) - Steuervergehen

Teil: Staatssteuern - Nachsteuer- und Steuerstrafverfahren - Steuerstrafverfahren - Verfahren
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§ 218 StG · Steuervergehen

1. Das Strafverfahren wegen Steuervergehen richtet sich nach den Vorschriften des Strafprozessrechtes.

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