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640.1 StG CH-TG

§ 20d Steuergesetz (StG) - Abzug von Forschungs- und Entwicklungsaufwand

Teil: Staatssteuern - Steuern der natürlichen Personen - Einkommenssteuer - Steuerbare Einkünfte
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§ 20d StG · Abzug von Forschungs- und Entwicklungsaufwand

1. Für den Abzug von Forschungs- und Entwicklungsaufwand bei selbständiger Erwerbstätigkeit ist § 77a sinngemäss anwendbar.

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