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640.1 StG CH-TG

§ 19c Steuergesetz (StG) - Einkünfte aus unechten Mitarbeiterbeteiligungen

Teil: Staatssteuern - Steuern der natürlichen Personen - Einkommenssteuer - Steuerbare Einkünfte
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§ 19c StG · Einkünfte aus unechten Mitarbeiterbeteiligungen

1. Geldwerte Vorteile aus unechten Mitarbeiterbeteiligungen sind im Zeitpunkt ihres Zuflusses steuerbar.

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