640.1
StG
CH-TG
§ 19c Steuergesetz (StG) - Einkünfte aus unechten Mitarbeiterbeteiligungen
Teil: Staatssteuern - Steuern der natürlichen Personen - Einkommenssteuer - Steuerbare Einkünfte
§ 19c StG · Einkünfte aus unechten Mitarbeiterbeteiligungen
1. Geldwerte Vorteile aus unechten Mitarbeiterbeteiligungen sind im Zeitpunkt ihres Zuflusses steuerbar.