640.1
StG
CH-TG
§ 197 Steuergesetz (StG) - Löschung im Handelsregister
Teil: Staatssteuern - Bezug und Sicherung der Steuer - Steuersicherung
§ 197 StG · Löschung im Handelsregister
1. Einträge im Handelsregister über juristische Personen sowie Zweigniederlassungen ausländischer Unternehmungen dürfen nur mit Zustimmung der Steuerverwaltung gelöscht werden.