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640.1 StG CH-TG

§ 190 Steuergesetz (StG) - Verzugszins

Teil: Staatssteuern - Bezug und Sicherung der Steuer - Steuerbezug
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§ 190 StG · Verzugszins

1. Auf dem veranlagten Steuerbetrag wird nach Ablauf der Zahlungsfrist, ungeachtet eines allfälligen Einsprache- oder Rechtsmittelverfahrens, ein Verzugszins geschuldet.

2. ...

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