640.1
StG
CH-TG
§ 190 Steuergesetz (StG) - Verzugszins
Teil: Staatssteuern - Bezug und Sicherung der Steuer - Steuerbezug
§ 190 StG · Verzugszins
1. Auf dem veranlagten Steuerbetrag wird nach Ablauf der Zahlungsfrist, ungeachtet eines allfälligen Einsprache- oder Rechtsmittelverfahrens, ein Verzugszins geschuldet.
2. ...