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640.1 StG CH-TG

§ 177 Steuergesetz (StG) - Beweismittel

Teil: Staatssteuern - Rechtsmittel, Berichtigung, Revision - Rechtsmittel
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§ 177 StG · Beweismittel

1. Beweismittel, deren Vorlage im Veranlagungsverfahren trotz Aufforderung verweigert wurde, können im Rechtsmittelverfahren nicht mehr gewürdigt werden.

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