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640.1 StG CH-TG

§ 150 Steuergesetz (StG) - Ehegatten in getrennter Ehe

Teil: Staatssteuern - Veranlagungsverfahren - Allgemeine Verfahrensgrundsätze
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§ 150 StG · Ehegatten in getrennter Ehe

1. Zustellungen an Ehegatten in rechtlich oder tatsächlich getrennter Ehe haben an beide Ehegatten zu erfolgen.

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