640.1
StG
CH-TG
§ 150 Steuergesetz (StG) - Ehegatten in getrennter Ehe
Teil: Staatssteuern - Veranlagungsverfahren - Allgemeine Verfahrensgrundsätze
§ 150 StG · Ehegatten in getrennter Ehe
1. Zustellungen an Ehegatten in rechtlich oder tatsächlich getrennter Ehe haben an beide Ehegatten zu erfolgen.