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640.1 StG CH-TG

§ 135 Steuergesetz (StG) - Steuersatz

Teil: Staatssteuern - Steuern vom Grundeigentum - Grundstückgewinnsteuer
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§ 135 StG · Steuersatz

1. Grundstückgewinnsteuer beträgt 40 Prozent des Grundstückgewinns.

2. ...

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