640.1
StG
CH-TG
§ 100a Steuergesetz (StG) - Anrechnung Gewinnsteuer
Teil: Staatssteuern - Steuern der juristischen Personen - Kapitalsteuer - Steuerberechnung
§ 100a StG · Anrechnung Gewinnsteuer
1. Die Gewinnsteuer wird an die Kapitalsteuer angerechnet.