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640.1 StG CH-TG

§ 100a Steuergesetz (StG) - Anrechnung Gewinnsteuer

Teil: Staatssteuern - Steuern der juristischen Personen - Kapitalsteuer - Steuerberechnung
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§ 100a StG · Anrechnung Gewinnsteuer

1. Die Gewinnsteuer wird an die Kapitalsteuer angerechnet.

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