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640.1 StG CH-TG

§ 10 Steuergesetz (StG) - Steuerberechnung bei beschränkter Steuerpflicht

Teil: Staatssteuern - Steuern der natürlichen Personen - Steuerpflicht
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§ 10 StG · Steuerberechnung bei beschränkter Steuerpflicht

1. Natürliche Personen, die nur für einen Teil ihres Einkommens oder Vermögens im Kanton steuerpflichtig sind, entrichten die Steuer nach dem Steuersatz, der ihrem gesamten Einkommen und Vermögen entspricht.

2. Steuerpflichtige mit Wohnsitz im Ausland entrichten die Steuern für Geschäftsbetriebe, Betriebsstätten und Grundstücke im Kanton mindestens zu dem Steuersatz, der dem im Kanton erzielten Einkommen und dem im Kanton gelegenen Vermögen entspricht.

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