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632.1 GGG CH-TG

§ 4 Gesetz über die Gebühren und Gemengsteuern der Grundbuchämter und Notariate (GGG) - Überschreitung des Gebührenrahmens

Allgemeines
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§ 4 GGG · Überschreitung des Gebührenrahmens

1. In begründeten Fällen kann der festgesetzte Gebührenrahmen überschritten werden.

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