632.1
GGG
CH-TG
§ 4 Gesetz über die Gebühren und Gemengsteuern der Grundbuchämter und Notariate (GGG) - Überschreitung des Gebührenrahmens
Allgemeines
§ 4 GGG · Überschreitung des Gebührenrahmens
1. In begründeten Fällen kann der festgesetzte Gebührenrahmen überschritten werden.