631.1
VGV
CH-TG
§ 5 Verordnung des Grossen Rates über die Gebühren der kantonalen Verwaltungsbehörden (VGV) - Bemessung
Allgemeines
§ 5 VGV · Bemessung
1. Sind Gebühren innerhalb eines Rahmens festzulegen, bemessen sie sich nach dem Aufwand und der Bedeutung der Sache.
2. Bei besonders grossem Aufwand kann der Rahmen überschritten werden. Der Ansatz ist in diesem Fall zu begründen.