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631.1 VGV CH-TG

§ 4 Verordnung des Grossen Rates über die Gebühren der kantonalen Verwaltungsbehörden (VGV) - Haftung

Allgemeines
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§ 4 VGV · Haftung

1. Für Gebühren und Barauslagen haften die Beteiligten solidarisch.

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