613.3
IRV
CH-TG
Art. 21 Rahmenvereinbarung für die interkantonale Zusammenarbeit mit Lastenausgleich (IRV) - Formen des Leistungskaufs
Formen der interkantonalen Zusammenarbeit mit Lastenausgleich - Leistungskauf
Art. 21 IRV · Formen des Leistungskaufs
1. Ein Leistungskauf kann mittels Ausgleichszahlungen, Tausch von Leistungen oder Mischformen von Zahlung und Tausch erfolgen.