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613.1 FAG CH-TG

§ 7 Gesetz über den Finanzausgleich der Politischen Gemeinden (FAG) - Steuerkraft

Ressourcenausgleich
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§ 7 FAG · Steuerkraft

1. Für die Festlegung der Steuerkraft pro Einwohner ist die kantonale Steuerstatistik massgebend. Es wird der Durchschnitt der dem Berechnungsjahr vorangehenden drei Jahre angewendet.

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