613.1
FAG
CH-TG
§ 7 Gesetz über den Finanzausgleich der Politischen Gemeinden (FAG) - Steuerkraft
Ressourcenausgleich
§ 7 FAG · Steuerkraft
1. Für die Festlegung der Steuerkraft pro Einwohner ist die kantonale Steuerstatistik massgebend. Es wird der Durchschnitt der dem Berechnungsjahr vorangehenden drei Jahre angewendet.