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613.1 FAG CH-TG

§ 5 Gesetz über den Finanzausgleich der Politischen Gemeinden (FAG) - Horizontale Abschöpfung

Ressourcenausgleich
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§ 5 FAG · Horizontale Abschöpfung

1. Politische Gemeinden, deren Steuerkraft pro Einwohner über dem kantonalen Durchschnitt liegt, leisten einen Beitrag im Ausmass von 12 bis 30 Prozent dieser Überschreitung multipliziert mit der Anzahl Einwohner.

2. Der Regierungsrat regelt die Einzelheiten.

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