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613.1 FAG CH-TG

§ 2 Gesetz über den Finanzausgleich der Politischen Gemeinden (FAG) - Ressourcen- und Lastenausgleich

Zweck und Gegenstand
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§ 2 FAG · Ressourcen- und Lastenausgleich

1. Der Finanzausgleich der Politischen Gemeinden umfasst

1. einen Ressourcenausgleich bestehend aus einer Mindestausstattung und einer horizontalen Abschöpfung;

2. einen Lastenausgleich bestehend aus einem strukturellen Ausgleich und einem Ausgleich für Sozialhilfekosten.

3. * ...

2. Für den Ressourcenausgleich und den Lastenausgleich stehen die horizontale Abschöpfung bei den Gemeinden gemäss § 5 sowie ein Beitrag des Kantons, der sich in einer Bandbreite von 2 bis 4 Prozent des Steuerertrages zu 100 Prozent des Vorjahres zu bewegen hat, zur Verfügung.

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