613.1
FAG
CH-TG
§ 2 Gesetz über den Finanzausgleich der Politischen Gemeinden (FAG) - Ressourcen- und Lastenausgleich
Zweck und Gegenstand
§ 2 FAG · Ressourcen- und Lastenausgleich
1. Der Finanzausgleich der Politischen Gemeinden umfasst
1. einen Ressourcenausgleich bestehend aus einer Mindestausstattung und einer horizontalen Abschöpfung;
2. einen Lastenausgleich bestehend aus einem strukturellen Ausgleich und einem Ausgleich für Sozialhilfekosten.
3. * ...
2. Für den Ressourcenausgleich und den Lastenausgleich stehen die horizontale Abschöpfung bei den Gemeinden gemäss § 5 sowie ein Beitrag des Kantons, der sich in einer Bandbreite von 2 bis 4 Prozent des Steuerertrages zu 100 Prozent des Vorjahres zu bewegen hat, zur Verfügung.