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613.1 FAG CH-TG

§ 15 Gesetz über den Finanzausgleich der Politischen Gemeinden (FAG) - Aufhebung bisherigen Rechtes

Übergangs- und Schlussbestimmungen
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§ 15 FAG · Aufhebung bisherigen Rechtes

1. Das Gesetz über den Finanzausgleich vom 15. September 1993 wird aufgehoben.

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