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613.1 FAG CH-TG

§ 10 Gesetz über den Finanzausgleich der Politischen Gemeinden (FAG) - Entscheid

Verfahren
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§ 10 FAG · Entscheid

1. Das Departement für Finanzen und Soziales entscheidet über die Beitragsleistungen und legt die Zahlungsverfahren fest.

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