Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
611.21 CH-TG

§ 1 Verordnung über die Überprüfung der Lohngleichheitsanalyse - Verpflichtung zur Durchführung der Überprüfung der Lohngleichheitsanalysen

Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (2 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 1 Verordnung über die Überprüfung der Lohngleichheitsanalyse · Verpflichtung zur Durchführung der Überprüfung der Lohngleichheitsanalysen

1. Die kantonale Verwaltung und diejenigen Einheiten, die gemäss Art. 13a Abs. 1 des Bundesgesetzes über die Gleichstellung von Frau und Mann (Gleichstellungsgesetz, GlG) eine betriebsinterne Lohngleichheitsanalyse durchführen, beauftragen die für die Revision und Kontrolle zuständige Behörde oder eine unabhängige Stelle im Sinne von Art. 13d Abs. 1 lit. a oder lit. b GlG mit der Durchführung der Überprüfung der Lohngleichheitsanalysen.

2. Zu den Einheiten gemäss Abs. 1 gehören insbesondere

1. selbständige öffentlich-rechtliche Anstalten des Kantons

2. Politische Gemeinden

3. Schulgemeinden

4. Zweck- und Gemeindeverbände

Verpflichtung zur Durchführung der Überprüfung der Lohngleichheitsanalysen § 2 Verordnung über die Überprüfung der Lohngleichheitsanalyse →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →