Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
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Geltungsbereich (KSB)

3 Artikel / Bestimmungen · Schweiz · Kanton Thurgau
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Gesetzestext (3 Artikel)

1. Soweit Bundesbeiträge aufgrund des Kreditsperrungsbeschlusses gekürzt werden, findet kein Ausgleich durch höhere Kantonsbeiträge statt.

2. Ist die Höhe der Kantonsbeiträge von jener der Bundesbeiträge abhängig, wird eine entsprechende Kürzung vorgenommen.

3. Beitragskürzungen gehen zu Lasten der Leistungsempfänger.

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