611.1
FHG
CH-TG
§ 32 Finanzhaushaltsgesetz (FHG) - Anlagenspiegel
Gesamtsteuerung des Haushalts - Jahresrechnung
§ 32 FHG · Anlagenspiegel
1. Der Anlagenspiegel enthält die Summe der Anlagenbuchwerte und die kumulierten Abschreibungen zu Beginn und am Ende der Periode.
2. Die Bruttobuchwerte sind bezogen auf folgende Bewegungen abzustimmen
1. Zugänge
2. Abgänge und Veräusserungen
3. Zuwächse oder Abnahmen während der Periode, die aus Neubewertungen, Wertsteigerungen oder Wertverlusten resultieren
4. Abschreibungen
5. Wechselkursdifferenzen
6. andere Bewegungen