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554.511 GastV CH-TG

§ 3 Gastgewerbe- und Alkoholhandelsverordnung (GastV) - Angaben und Unterlagen

Zuständigkeit, Bewilligungsverfahren
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§ 3 GastV · Angaben und Unterlagen

1. Im Gesuch sind mindestens anzugeben

1. Personalien der gesuchstellenden oder verantwortlichen Person

2. Sitz bei juristischen Personen

3. Räume und Plätze, wo der Betrieb geführt werden soll

4. Öffnungszeiten

5. Platzangebot für Gäste

6. Anzahl der dem Betrieb zur Verfügung stehenden Parkplätze für Fahrzeuge

2. Dem Gesuch sind beizulegen

1. Handlungsfähigkeitszeugnis

2. Handelsregisterauszug bei juristischen Personen

3. Auszug aus dem Strafregister-Informationssystem VOSTRA

4. Nachweis über das Bestehen einer ausreichenden Haftpflichtversicherung

5. Kauf-, Miet- oder Pachtvertrag

6. Arbeits- oder Gerantenvertrag

7. Ausweis über die erfolgreiche Absolvierung einer Prüfung gemäss § 10 Abs. 1 GastG oder Nachweis über die Gleichwertigkeit von Prüfungsausweisen gemäss § 10 Abs. 3 GastG

8. baurechtliche Bewilligung, sofern notwendig

3. Gesuche um Erteilung einer Bewilligung für den Handel mit alkoholischen Getränken haben die Angaben gemäss Abs. 1 Ziff. 1 bis Ziff. 4 und die Beilagen gemäss Abs. 2 Ziff. 1 und Ziff. 4 zu enthalten.

4. Vorbehalten bleiben die besonderen Verfahrensvorschriften für die Bewilligung von regelmässig stattfindenden Veranstaltungen.

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