554.511
GastV
CH-TG
§ 2 Gastgewerbe- und Alkoholhandelsverordnung (GastV) - Gesuche
Zuständigkeit, Bewilligungsverfahren
§ 2 GastV · Gesuche
1. Gesuche um Erteilung einer Bewilligung sind mindestens zwei Monate vor der geplanten Eröffnung oder Übernahme des Betriebes bei der zuständigen Politischen Gemeinde einzureichen.