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554.511 GastV CH-TG

§ 2 Gastgewerbe- und Alkoholhandelsverordnung (GastV) - Gesuche

Zuständigkeit, Bewilligungsverfahren
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§ 2 GastV · Gesuche

1. Gesuche um Erteilung einer Bewilligung sind mindestens zwei Monate vor der geplanten Eröffnung oder Übernahme des Betriebes bei der zuständigen Politischen Gemeinde einzureichen.

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