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552.6 VHIS CH-TG

Art. 38 Vereinbarung zwischen den Kantonen und dem Bund über die Harmonisierung der Informatik in der Strafjustiz (VHIS) - Streitbeilegung

Schlussbestimmungen
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Art. 38 VHIS · Streitbeilegung

1. Streitigkeiten unter Parteien dieser Vereinbarung, Bezügern von Services ohne Parteistatus und HIS Schweiz werden in sinngemässer Anwendung des Streitbeilegungsverfahrens nach Art. 31 bis Art. 34 der Rahmenvereinbarung für die interkantonale Zusammenarbeit mit Lastenausgleich (IRV) beigelegt.

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