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552.6 VHIS CH-TG

Art. 35 Vereinbarung zwischen den Kantonen und dem Bund über die Harmonisierung der Informatik in der Strafjustiz (VHIS) - Finanzielle Folgen des Austritts und der Auflösung von HIS Schweiz

Schlussbestimmungen
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Art. 35 VHIS · Finanzielle Folgen des Austritts und der Auflösung von HIS Schweiz

1. Beim Austritt einer Partei aus dieser Vereinbarung sowie bei der Auflösung von HIS Schweiz werden geleistete Beiträge nicht zurückerstattet.

2. Die Parteien haben im Falle ihres Austritts oder der Auflösung Anspruch auf einen positiven Saldo ihres Bilanzkontos.

3. Bei der Auflösung von HIS Schweiz wird

a. das positive oder negative Liquidationsergebnis für jeden Service gesondert ermittelt und gemäss dem entsprechenden Schlüssel (Art. 24 Abs. 1) unter den Bezügern von Services aufgeteilt

b. das verbleibende positive oder negative Gesamtergebnis gemäss dem Schlüssel für die Beiträge an die allgemeinen Kosten (Art. 23 Abs. 1) unter den Parteien dieser Vereinbarung aufgeteilt

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