552.6
VHIS
CH-TG
Art. 34 Vereinbarung zwischen den Kantonen und dem Bund über die Harmonisierung der Informatik in der Strafjustiz (VHIS) - Auflösung von HIS Schweiz
Schlussbestimmungen
Art. 34 VHIS · Auflösung von HIS Schweiz
1. Wird diese Vereinbarung aufgelöst, so liquidiert der Vorstand HIS Schweiz und lässt die Organisation im Handelsregister löschen.