552.6
VHIS
CH-TG
Art. 33 Vereinbarung zwischen den Kantonen und dem Bund über die Harmonisierung der Informatik in der Strafjustiz (VHIS) - Auflösung der Vereinbarung
Schlussbestimmungen
Art. 33 VHIS · Auflösung der Vereinbarung
1. Diese Vereinbarung kann durch einen Beschluss der Versammlung mit Zwei-Drittels-Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder jederzeit aufgelöst werden. Dabei ist die Zustimmung des EJPD nicht zwingend.
2. Die Versammlung beschliesst über die Modalitäten der Auflösung sowie die Fristen zur Einstellung der Arbeiten.