Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
552.6 VHIS CH-TG

Art. 30 Vereinbarung zwischen den Kantonen und dem Bund über die Harmonisierung der Informatik in der Strafjustiz (VHIS) - Gründung von HIS Schweiz[[1]](#articletitle_text_fn_733762_2_1_c)

Schlussbestimmungen
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (38 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 30 VHIS · Gründung von HIS Schweiz[[1]](#articletitle_text_fn_733762_2_1_c)

1. HIS Schweiz entsteht durch das Inkrafttreten dieser Vereinbarung.

2. Die Versammlung führt eine Gründungsversammlung durch. Sie führt diese in der Zeit zwischen dem Erreichen der Mitgliederzahl nach Art. 28 Abs. 2 und dem Inkrafttreten durch.

3. Sie nimmt an der Gründungsversammlung die erforderlichen Wahlen vor.

← Art. 29 VHIS Vereinbarung zwischen den Kantonen und dem Bund über die Harmonisierung der Informatik in der Strafjustiz (VHIS) - Gegenstand der Vereinbarung Art. 31 VHIS →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →