552.6
VHIS
CH-TG
Art. 30 Vereinbarung zwischen den Kantonen und dem Bund über die Harmonisierung der Informatik in der Strafjustiz (VHIS) - Gründung von HIS Schweiz[[1]](#articletitle_text_fn_733762_2_1_c)
Schlussbestimmungen
Art. 30 VHIS · Gründung von HIS Schweiz[[1]](#articletitle_text_fn_733762_2_1_c)
1. HIS Schweiz entsteht durch das Inkrafttreten dieser Vereinbarung.
2. Die Versammlung führt eine Gründungsversammlung durch. Sie führt diese in der Zeit zwischen dem Erreichen der Mitgliederzahl nach Art. 28 Abs. 2 und dem Inkrafttreten durch.
3. Sie nimmt an der Gründungsversammlung die erforderlichen Wahlen vor.