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552.6 VHIS CH-TG

Art. 3 Vereinbarung zwischen den Kantonen und dem Bund über die Harmonisierung der Informatik in der Strafjustiz (VHIS) - Rechtsform und Zweck

Körperschaft HIS Schweiz
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Art. 3 VHIS · Rechtsform und Zweck

1. HIS Schweiz ist eine öffentlich-rechtliche Körperschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit und Sitz in der Stadt Bern.

2. Sie dient der Digitalisierung sowie der gemeinsamen Definition und Bereitstellung von Services für die beteiligten Behörden und die interessierten Partner.

3. In den Tätigkeitsbereich von HIS Schweiz fallen insbesondere

a. die Bereitstellung und Weiterentwicklung von IT-Standards zum Austausch von Daten und Dokumenten

b. die Bereitstellung und Weiterentwicklung von Instrumenten und Fachwissen zur Steuerung, zur Umsetzung und zum Monitoring von Vorhaben

c. die Bereitstellung und Weiterentwicklung von Übersichten oder Karten der Digitalisierungsaktivitäten

d. die Förderung von Allianzen sowie die Koordination zwischen Interessengruppen für die Entwicklung, Bereitstellung oder betriebliche Sicherstellung von IT-Lösungen

e. die Erbringung von Beratungsleistungen zur digitalen Transformation

f. die Durchführung von öffentlichen Beschaffungen

g. Vorarbeiten aller Art im Hinblick auf die Initialisierung eines konkreten Vorhabens durch die zuständige Organisation ausserhalb von HIS Schweiz

h. das Innovationsmanagement

i. der Unterhalt eines Service-Katalogs

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