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552.6 VHIS CH-TG

Art. 25 Vereinbarung zwischen den Kantonen und dem Bund über die Harmonisierung der Informatik in der Strafjustiz (VHIS) - Gewinn und Vermögen

Finanzen
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Art. 25 VHIS · Gewinn und Vermögen

1. HIS Schweiz strebt keinen Gewinn an und baut Vermögen nur so weit auf, als es notwendig ist, um den dauerhaften Betrieb zu finanzieren und die Liquidität sicherzustellen.

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