Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
552.6 VHIS CH-TG

Art. 24 Vereinbarung zwischen den Kantonen und dem Bund über die Harmonisierung der Informatik in der Strafjustiz (VHIS) - Kosten von Services

Finanzen
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (38 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 24 VHIS · Kosten von Services

1. Die Versammlung legt Folgendes fest

a. den Schlüssel, nach dem die Kosten des Service auf die Teilnehmer und die Servicebezüger verteilt werden

b. die Regeln zur Bemessung der Einkaufsbeiträge von nachträglich eintretenden Servicebezügern

2. Massgebend für die Festlegung des Verteilschlüssels und der Einkaufsbeiträge ist der Nutzen des betreffenden Service für die Beteiligten. Die Beiträge der Kantone werden dabei in der Regel im Verhältnis der aktuellen ständigen Wohnbevölkerung festgelegt.

3. Die Einkaufsbeiträge werden den bisherigen Servicebezügern im Verhältnis ihrer eigenen Beiträge gutgeschrieben.

← Art. 23 VHIS Vereinbarung zwischen den Kantonen und dem Bund über die Harmonisierung der Informatik in der Strafjustiz (VHIS) - Gegenstand der Vereinbarung Art. 25 VHIS →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →