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552.6 VHIS CH-TG

Art. 22 Vereinbarung zwischen den Kantonen und dem Bund über die Harmonisierung der Informatik in der Strafjustiz (VHIS) - Voranschlag und Finanzplan

Finanzen
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Art. 22 VHIS · Voranschlag und Finanzplan

1. Die Versammlung verabschiedet auf Antrag des Vorstands den allgemeinen Voranschlag und den Finanzplan von HIS Schweiz.

2. Über den allgemeinen Voranschlag wird insbesondere Folgendes finanziert

a. die nicht an einen Service gebundenen Aufgaben der Geschäftsstelle

b. die Umsetzung von Vorarbeiten aller Art bis zur Initialisierung eines Service

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