Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
552.6 VHIS CH-TG

Art. 18 Vereinbarung zwischen den Kantonen und dem Bund über die Harmonisierung der Informatik in der Strafjustiz (VHIS)

Strategische Führung
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Art. 18 VHIS

1. Die Versammlung legt die Ziele von HIS Schweiz fest und verabschiedet die Strategie, den zugehörigen Masterplan, bestimmt die Services von HIS Schweiz und stellt die Finanzierung sicher.

2. Sie ermittelt den Handlungsbedarf einschliesslich des Rechtsetzungsbedarfs. Zeichnet sich ein Rechtsetzungsbedarf ab, so führt die Versammlung eine Aussprache über die Initiierung von Rechtsetzungsprojekten in den betreffenden Gemeinwesen.

3. Der Vorstand verantwortet die Zielerreichung der in der Strategie festgelegten Ziele und Vorgaben und klärt die Bedürfnisse mit den Beteiligten und den Partnern.

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