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552.6 VHIS CH-TG

Art. 17 Vereinbarung zwischen den Kantonen und dem Bund über die Harmonisierung der Informatik in der Strafjustiz (VHIS) - Zeichnungsberechtigung und Handelsregistereintrag

Körperschaft HIS Schweiz
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Art. 17 VHIS · Zeichnungsberechtigung und Handelsregistereintrag

1. Der Vorstand bestimmt die zur Vertretung von HIS Schweiz befugten Personen. Er erteilt nur Kollektivunterschrift zu zweien.

2. HIS Schweiz wird in das Handelsregister eingetragen.

3. Die zur Vertretung befugten Personen sowie die Mitglieder des Vorstands werden ins Handelsregister eingetragen.

4. Mit der Anmeldung zur Eintragung muss die Vereinbarung dem Handelsregisteramt eingereicht werden. Wird die Vereinbarung angepasst, so muss dem Handelsregisteramt eine neue, vollständige Fassung der Vereinbarung eingereicht werden.

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