Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
552.6 VHIS CH-TG

Art. 15 Vereinbarung zwischen den Kantonen und dem Bund über die Harmonisierung der Informatik in der Strafjustiz (VHIS) - Verfahren zur Beschlussfassung

Körperschaft HIS Schweiz
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Art. 15 VHIS · Verfahren zur Beschlussfassung

1. Beschlüsse können auch über elektronische Kommunikationsmittel gefasst werden, insbesondere an Telefon- oder Videokonferenzen.

2. Schriftliche Beschlussverfahren sind zulässig, wenn kein Mitglied eine Beratung verlangt.

3. Es gelten die allgemeinen Mehrheitsregeln.

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