552.6
VHIS
CH-TG
Art. 15 Vereinbarung zwischen den Kantonen und dem Bund über die Harmonisierung der Informatik in der Strafjustiz (VHIS) - Verfahren zur Beschlussfassung
Körperschaft HIS Schweiz
Art. 15 VHIS · Verfahren zur Beschlussfassung
1. Beschlüsse können auch über elektronische Kommunikationsmittel gefasst werden, insbesondere an Telefon- oder Videokonferenzen.
2. Schriftliche Beschlussverfahren sind zulässig, wenn kein Mitglied eine Beratung verlangt.
3. Es gelten die allgemeinen Mehrheitsregeln.