552.6
VHIS
CH-TG
Art. 14 Vereinbarung zwischen den Kantonen und dem Bund über die Harmonisierung der Informatik in der Strafjustiz (VHIS) - Wahlen
Körperschaft HIS Schweiz
Art. 14 VHIS · Wahlen
1. Bei Wahlen besetzt das Wahlorgan jeden Sitz einzeln.
2. Es ist die kandidierende Person gewählt, auf welche die meisten Stimmen entfallen. Bei Stimmengleichheit wird eine Stichwahl durchgeführt.