Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
552.6 VHIS CH-TG

Art. 14 Vereinbarung zwischen den Kantonen und dem Bund über die Harmonisierung der Informatik in der Strafjustiz (VHIS) - Wahlen

Körperschaft HIS Schweiz
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Art. 14 VHIS · Wahlen

1. Bei Wahlen besetzt das Wahlorgan jeden Sitz einzeln.

2. Es ist die kandidierende Person gewählt, auf welche die meisten Stimmen entfallen. Bei Stimmengleichheit wird eine Stichwahl durchgeführt.

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