552.6
VHIS
CH-TG
Art. 13 Vereinbarung zwischen den Kantonen und dem Bund über die Harmonisierung der Informatik in der Strafjustiz (VHIS) - Beschlussfassung in der Versammlung und im Vorstand
Körperschaft HIS Schweiz
Art. 13 VHIS · Beschlussfassung in der Versammlung und im Vorstand
1. Die Versammlung und der Vorstand sind beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der Stimmen vertreten ist.
2. Entscheide der Versammlung und des Vorstands bedürfen der Mehrheit der Stimmen der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Präsidentin oder der Präsident der Versammlung bzw. die Vorsitzende oder der Vorsitzende des Vorstands.
3. Ein Entscheid der Versammlung kommt nicht zustande, wenn ihn die Vertretung des EJPD ablehnt. Eine Stimmenthaltung der Vertretung des EJPD hat kein solches Veto zur Folge.